Die wissenschaftliche Verwertung von Opfern der NS-Psychiatriemorde in Wien
von Herwig Czech
Ein lange Zeit kaum beachteter Aspekt der NS-Medizinverbrechen ist die wissenschaftliche Ausbeutung ihrer Opfer, die noch Jahrzehnte nach dem Ende der NS-Herrschaft mit ziemlicher Selbstverständlichkeit betrieben wurde. In Österreich betrifft das vor allem die Opfer der Klinik "Am Spiegelgrund" auf dem Gelände des heutigen Psychiatrischen Krankenhauses der Stadt Wien "Baumgartner Höhe". Am "Spiegelgrund" befand sich eine der sogenannten "Kinderfachabteilungen" zur Durchführung des Vernichtungsprogramms gegen behinderte Kinder. Fast 800 Personen wurden hier unter Beteiligung des Arztes Dr. Heinrich Gross in den Jahren 1940 bis 1945 ermordet. Die Gehirne der Opfer wurden zum größten Teil aufbewahrt und später systematisch wissenschaftlich verwertet. Matthias Dahl zitiert in seiner grundlegenden Arbeit über den "Spiegelgrund" insgesamt zwölf Publikationen aus den Jahren 1955 bis 1966 von Heinrich Gross und verschiedenen MitautorInnen, die vermutlich auf Forschungen an Opfern der "Kinderfachabteilung" beruhen1. Die Gehirne waren in der Prosektur aufbewahrt und ab den 50er Jahren im Neurohistologischen Laboratorium des Krankenhauses ausgewertet worden. Aus meinen eigenen Recherchen ergab sich, daß diese Präparate ab 1968 den wichtigsten Arbeitsschwerpunkt des "Ludwig-Boltzmann-Instituts (LBI) zur Erforschung der Mißbildungen des Nervensystems" bildeten, in dessen Nachfolgeinstitut sich bis heute zehntausende histologische Schnittpräparate der Spiegelgrund-Opfer befinden.
Die aus den Leichen der am Spiegelgrund getöteten Kinder angefertigten Präparate dienten als Grundlage für mindestens 34 wissenschaftliche Arbeiten, die Heinrich Gross z. T. gemeinsam mit so bekannten Wissenschaftlern wie Hans Hoff oder Franz Seitelberger veröffentlichte.
Nachdem sich Gross im Laufe der achtziger Jahre aus seiner wissenschaftlichen Tätigkeit zurückgezogen hatte, wurde die Existenz von über 400 konservierten Gehirnen in einem Kellerraum der Prosektur bekannt. Von den histologischen Schnitten im LBI wollte allerdings niemand etwas wissen, entsprechende Anfragen wurden ausweichend beantwortet. Diese Hinhaltetaktik wurde erst aufgegeben, als die Historikerkommission der Universität Wien im Juli 1998 das Boltzmann-Institut in ihre Arbeit einbezog2.
Die sogenannte "Kindereuthanasie" war nur eine der verschiedenen Mordaktionen im Bereich des Gesundheitssystems, die man allgemein unter dem irreführenden Begriff "Euthanasie" zusammenfaßt. Auch wenn die oft genannte Zahl von ca. 5200 Toten vermutlich zu niedrig angesetzt ist, so fielen der "Kindereuthanasie" doch sicher weit weniger Menschen zum Opfer als den anderen Tötungsaktionen. Die Besonderheiten der "Kindereuthanasie" liegen aber anderswo: Sie lief ohne Unterbrechung von August 19393 bis Kriegsende, und nach der These von Götz Aly war sie nicht als kurzfristige Maßnahme gedacht, sondern als dauerhafte Einrichtung des nationalsozialistischen Gesundheitswesens, die der fortlaufenden Vernichtung der "Unbrauchbaren" dienen sollte4. Der ehemalige Leiter der Wiener "Kinderfachabteilung", Dr. Ernst Illing, sagte 1946 als Angeklagter vor dem Volksgericht: "Nach dem Krieg [sollte ich] dann die Kindersache als Leiter führen, allerdings wäre der Umfang zusammengeschrumpft von 1000 auf 220 Betten."5
Für diese Annahme spricht auch die Tatsache, daß sich das Erfassungs-, Begutachtungs- und Tötungssystem praktisch mit dem bestehenden Gesundheitssystem deckte. Im Gegensatz zur "Aktion T4" wurden keine unabhängigen Tötungsanstalten eingerichtet, sondern spezielle Abteilungen innerhalb bestehender Anstalten, die administrativ weiter den regulären Gesundheitsbehörden unterstanden. Die formale Entscheidung über die Tötungen lag beim sogenannten "Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erfassung erb- und anlagebedingter schwerer Leiden", einer Tarnorganisation der "Kanzlei des Führers", die eine wichtige psychologische Entlastungsfunktion für die Täter erfüllte. Die Tötungen selbst erfolgten in erster Linie durch Medikamente und ließen sich dadurch leicht in den arbeitsteiligen Stationsbetrieb integrieren.
Aus dieser Institutionalisierung der "Kindereuthanasie" innerhalb bestehender Strukturen des Gesundheitswesen folgt eine auf den ersten Blick überraschende Konsequenz, nämlich die relativ gute Quellenlage. Zu jedem Kind wurden Krankengeschichten angelegt, von denen ein großer Teil erhalten ist, und das in der Prosektur geführte Totenbuch enthält als eine der wichtigsten Quellen Namen, Todesdaten und Diagnose sämtlicher Opfer der Spiegelgrund-Abteilung6.
Auf die Geschichte der Wiener Kinderfachabteilung kann ich hier nicht im Detail eingehen, dazu verweise ich auf die Arbeiten von Mathias Dahl und Wolfgang Neugebauer7. Einige wichtige Tatsachen möchte ich aber doch erwähnen:
Die Wiener "Kinderfachabteilung", also jene Institution, die die Beobachtung, Meldung und gegebenenfalls Ermordung der betreffenden Kinder zur Aufgabe hatte, wurde am 24. Juli 1940 als Teil der "Städtischen Jugendfürsorgeanstalt Am Spiegelgrund"8 auf dem Gelände der damaligen Heil- und Pflegeanstalt "Am Steinhof" eingerichtet. (Der notwendige Platz für diese und andere Einrichtungen war durch die vorhergehende Deportation und Ermordung von ca. 3200 Patienten in Hartheim geschaffen worden.)
Die Jugendfürsorgeanstalt wurde aber offenbar nicht aus dem Nichts gegründet. Organisatorischer Vorläufer war laut ihrem pädagogischen Leiter, Dr. Hans Krenek, die seit 1925 bestehende "Schulkinderbeobachtungsstation" der Stadt Wien, die seit dem Jahr 1934 im Zentralkinderheim untergebracht war. Diese Institution wurde am 24. Juli 1940 auf den Spiegelgrund verlegt, also an jenem Tag, der auch als Gründungsdatum der "Kinderfachabteilung" gilt9. Wie sich das Erziehungsheim und die Kinderfachabteilung genau zueinander verhielten, ist nicht vollständig geklärt. Vermutlich wurde die Kinderfachabteilung zunächst in der "Säuglings- und Kleinkinderabteilung" des Erziehungsheimes eingerichtet und im April 1942 organisatorisch ausgegliedert, wobei jedoch enge personelle und organisatorische Zusammenhänge bestehen blieben. Die Fürsorgeanstalt bestand bei ihrer Gründung aus neun Pavillons, von denen zwei, nämlich Pav. XV und XVII, mit 220 Betten als eigene Kinderanstalt "zur Aufnahme der Fälle des Reichsausschusses zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden sowie von debilen, bildungsunfähigen Minderjährigen" ausgegliedert wurden. Diese Einrichtung hieß bis Ende 1942 "Heilpädagogische Klinik Am Spiegelgrund", danach "Wiener städtische Nervenklinik für Kinder."10 Offiziell waren im Pavillon XVII Kinder und Jugendliche untergebracht, während der Pavillon XV für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt war. In dieser "Säuglingsabteilung", die intern auch "Reichsausschußabteilung" hieß, fanden die Euthanasiemorde (nicht nur an Kleinkindern!) statt. Ihre Leitung hatte seit ihrer Gründung Anfang 1941 Dr. Heinrich Gross inne, der damit direkt dem Leiter der Klinik "Am Spiegelgrund", zuerst Dr. Erwin Jekelius, später Dr. Ernst Illing, unterstand11.
Vom 1. Juni bis zum 15. Juli 1941 nahm Gross nach eigenen Angaben an einem Lehrgang in Brandenburg teil",wo sich eine ähnliche Anstalt mit jugendlichen Psychopathen befand."12 Dabei dürfte es sich um die Landesanstalt Görden bei Brandenburg handeln, wo im Oktober 1939 unter Direktor Hans Heinze (Gutachter der "Aktion T4"13), die erste Tötungsklinik im Deutschen Reich errichtet worden war. Diese diente als Ausbildungsstätte für das Tötungspersonal an anderen Anstalten14, und auch Ernst Illing, der am 1. Juli 1942 die Nachfolge von Erwin Jekelius übernahm, war dort Oberarzt15. Was Gross dort lernte, läßt sich aus den Einträgen im bereits erwähnten Totenbuch der "Kinderfachabteilung" schließen.
Vom 25. August bis zum Jahresende 1940 finden sich insgesamt neun Todesfälle vermerkt, die aus verschiedenen Pavillons stammen. Von Jänner bis Juni 1941 starben 22 Kinder, von Juli, dem Monat von Gross' Rückkehr aus Brandenburg, bis Ende des Jahres waren es bereits 72. Alle Opfer des Jahres 1941 starben im Pavillon XV. Im darauffolgenden Jahr finden sich 201 Todesfälle vermerkt, von denen 190 aus dem Pavillon XV stammten, während bei elf die Herkunft unklar ist. 1943 starben 274 Personen, 1944 161 und 1945 noch 50.
Das tägliche Funktionieren der Spiegelgrund-Abteilung möchte ich anhand eines gut dokumentierten Beispiels illustrieren: Es handelt sich dabei um die am 9. Oktober 1936 geborene Elisabeth Schreiber. Sie wuchs zunächst bei ihren Eltern in Wien auf, kam aber am 1. Dezember in das Kinderheim Frischau bei Znaim. Dort wurde sie von Gross untersucht16, der am 5. März ein Gutachten über sie erstellte, in dem er einen "Schwachsinn höheren bis höchsten Grades" feststellte und die genaue Beobachtung des Kindes in der Anstalt "Am Spiegelgrund" für notwendig erachtete. Am 23. März 1942 kam Elisabeth Schreiber dorthin. Am 26. März 1942 wurde Heinrich Gross zur Wehrmacht einberufen, jedoch nach wenigen Wochen am 5. Mai für die Kanzlei des Führers "u.k." (unabkömmlich) gestellt, so daß er an den Spiegelgrund zurückkehren konnte17. Am 8. Mai 1942 meldete Gross Elisabeth Schreiber mit dem Formular "B 141" als einen Fall von "angeborenem Schwachsinn höchsten Grades" an den "Reichsausschuß" nach Berlin, wobei er die Meldung auch selbst unterschrieb18. Nachdem das Kind am 25. September 1942 noch fieberfrei gewesen war, hatte es am 27. September hohes Fieber. Bereits am darauffolgenden Tag verständigte Gross die Mutter des Kindes, daß dieses an einer schweren Darmentzündung mit hohem Fieber erkrankt, und daß sein Zustand besorgniserregend sei. Am frühen Morgen des 30. September verstarb Elisabeth Schreiber19. Ihr Gehirn befindet sich bis heute in der Sammlung im Keller der Prosektur auf der Baumgartner Höhe20.
Als Erwin Jekelius am 1. Juli 1942 durch Dr. Ernst Illing abgelöst wurde, gab Gross eine Hälfte der Säuglingsabteilung an Dr. Marianne Türk ab (sie wurde 1946 vom Volksgericht Wien zu zehn Jahren Haft verurteilt, kam aber bereits am 23. 12. 1948 wieder frei21), die andere Hälfte führte er bis zu seiner neuerlichen Einberufung am 22. März 194322. Unter der Leitung von Gross starben an dieser Abteilung bis zu diesem Zeitpunkt 336 Kinder, wobei er in 238 Fällen auch als Beschauer unterschrieb23.
Diese sogenannte "Reichsausschußarbeit" umfaßte im Fall von Gross wie oben beschrieben die Untersuchung der eingewiesenen Kinder, die Abfassung von Meldungen an den Reichsausschuß, aufgrund derer die Gutachter über Leben oder Tod der Betreffenden entschieden, sowie die Weitergabe von Tötungsbefehlen an das Pflegepersonal, sobald eine entsprechende Antwort aus Berlin eingetroffen war.
Wie mittlerweile bekannt ist, war Gross allerdings entgegen seiner eigenen Darstellung auch im Sommer 1944 an der Anstalt tätig, was die Grundlage für den ergebnislos verlaufenen Mordprozeß gegen ihn darstellte.
Damit komme ich zum eigentlichen Thema meines Beitrages, nämlich der wissenschaftlichen Forschung als Bestandteil der medizinischen Vernichtungspolitik. Solche Forschungen an Opfern gab es sowohl im Rahmen der "Aktion T4" als auch im Zusammenhang mit der Kindereuthanasie. Die "Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten", eine der T4-Tarnorganisationen, verfügte beispielsweise über eine eigene Forschungsabteilung in Heidelberg, für deren Arbeit auch Menschen eigens getötet wurden. Ebenfalls gut dokumentiert ist die Zusammenarbeit zwischen dem Kaiser-Wilhelm-Institut für Hirnforschung in Berlin-Buch und der Anstalt Brandenburg-Görden, wo sich die bereits erwähnte "Reichsschulanstalt" für die Kindereuthanasie befand. Der Neuropathologe Julius Hallervorden, Mitarbeiter des Berliner Hirnforschungsinstituts, sammelte in Görden und anderen Anstalten nach eigenen Angaben ca. 700 Gehirne von Menschen, die z. T. auf seinen Antrag hin ermordet wurden, um die klinische Untersuchung durch die Sektionsbefunde ergänzen zu können24.
Doch während die wissenschaftliche Forschung an Opfern der "Aktion T4" eher einen Nebeneffekt darstellte, war sie im Rahmen der "Kindereuthanasie" von zentraler Bedeutung. Das kommt schon in der vollständigen Bezeichnung der verantwortlichen Organisation",Reichsausschuß zur wissenschaftlichen Erfassung erb- und anlagebedingter schwerer Leiden", zum Ausdruck25.
Dazu gibt es aufschlußreiche Passagen in dem bereits erwähnten Artikel von Dr. Hans Krenek, dem pädagogischen Leiter des Erziehungsheimes am Spiegelgrund, in dem er 1942 über die Methoden und Ziele seiner Anstalt schreibt. Als Hauptfunktion der Anstalt nennt er die Begutachtung "aller psychisch auffallenden Kinder und Jugendlichen vom Säuglingsalter bis zur Erreichung der Volljährigkeit". Danach seien die Kinder "in die für sie entsprechende Anstalt bzw. Pflegestelle einzuweisen."26 Heute wissen wir dank der Berichte von Überlebenden (z. B. Johann Gross und Alois Kaufmann27) über die brutalen Zustände in dieser Anstalt bescheid. Wir wissen aber auch, daß die Ermordung in einer "entsprechenden Anstalt" nur eine von vielen möglichen Maßnahmen einer Sozialpolitik war, deren Zugriff prinzipiell jeder ausgesetzt sein konnte, der in irgendeiner Weise von der Norm der nationalsozialistischen Volksgemeinschaft abwich.
An anderer Stelle heißt es: "Alle Durchzugsgruppen, im besonderen aber die Säuglings- und Kleinkinderabteilung, dienen in erster Linie Beobachtungs- und Begutachtungszwecken und haben außerdem die Aufgabe, sowohl in medizinisch-psychologischer, als auch in erbbiologischer und psychiatrischer Hinsicht das gesamte zur Verfügung stehende Zöglingsmaterial zu erfassen und einer späteren wissenschaftlichen Verarbeitung zuzuführen."28
Krenek dachte als Psychologe bei seiner zynischen Formulierung vielleicht nicht in erster Linie an Hirnforschung. Er bringt vielmehr die allgemeine Funktion des wissenschaftlichen Diskurses innerhalb seiner Institution zum Ausdruck, nämlich die Kodifizierung der Maßnahmen der Nazis gegen Unangepaßte als psychologische, pädagogische oder medizinische Expertise. Die möglichen Folgen dieser Begutachtungen für die Betroffenen reichten von der Einweisung in Anstalten für Hochbegabte (!) bis zur Ermordung in der Kinderfachabteilung.
Was nun die rein medizinische Forschung an den Kindern betrifft, so wurden während des Krieges hauptsächlich die Grundlagen für eine spätere Bearbeitung geschaffen. An den Kindern wurden klinische Untersuchungen wie die immer schmerzhafte und manchmal tödliche Pneumencephalographie29 durchgeführt, deren Ergebnisse in den Krankengeschichten und Gutachten für den Reichsausschuß festgehalten wurden. Nach dem Tod der Kinder wurden die Gehirne und Rückenmarksstränge entnommen und in der Prosektur aufbewahrt. Die Familienverhältnisse wurden sorgfältig erhoben (die sogenannte "Sippenforschung"), um eventuell ebenfalls "belastete" Verwandte und damit unter Umständen neue Opfer ausfindig zu machen.
Die wissenschaftliche Forschung an den Euthanasie-Opfern ist daher mehr als eine bloße Verwertung zufälliger Überreste der NS-Vernichtungspolitik. Sie schließt in vielerlei Hinsicht an die Arbeit der Kinderfachabteilung an, ausgenommen natürlich in deren Hauptfunktion als Tötungsanstalt.
Allerdings sind auch bereits während des Krieges Arbeiten veröffentlicht worden, die auf Opfern des "Spiegelgrunds" beruhten. Mathias Dahl erwähnt in seiner Arbeit die Forschungen des zweiten Leiters der Anstalt, Dr. Ernst Illing, auf die ich weiter unten eingehe, und die Menschenversuche an der Universitätskinderklinik30. Letztere wurden von Doz. Dr. Elmar Türk durchgeführt, es ging dabei um die Wirksamkeit eines Impfstoffes gegen Tuberkulose. Die für die Versuche ausgewählten Kinder wurden künstlich mit Tuberkuloseerregern infiziert. Anschließend wurden sie in der Kinderfachabteilung getötet, ihre Leichen in der Prosektur von Dr. Barbara Uiberrak und Elmar Türk obduziert und untersucht.
Barbara Uiberrak war von 1938 bis in die sechziger Jahre als Pathologin für den gesamten Steinhofer Komplex zuständig31. 1946, das Morden war noch kein Jahr zu Ende, sagte sie vor dem Volksgericht Wien über die von ihr obduzierten Opfer der "Kindereuthanasie":
"Fast jeder der einzelnen Fälle ist wissenschaftlich gesehen hoch interessant. Wir haben "Am Steinhof" noch alle 700 Gehirne, in den meisten Fällen auch die Drüsen mit innerer Sekretion, fixiert ausgebaut, sodaß sie jederzeit einer wissenschaftlichen pathologischen Untersuchung zugeführt werden können. Ich glaube, daß es lohnend wäre, einige Fälle aus jedem Jahr herauszugreifen."32
Obwohl sie fast jede einzelne Leiche persönlich sezierte, will sie nie einen Hinweis auf unnatürliche Todesursachen bemerkt haben33. Was die von ihr vorgeschlagene wissenschaftliche Verwertung der aufbewahrten Gehirne angeht, sollte sie jedoch recht behalten. 1952 veröffentlichte Heinrich Gross den ersten einer ganzen Reihe von Beiträgen über neuropathologisch interessante Einzelfälle "aus der Prosektur der Heil und Pflegeanstalt Am Steinhof". Diese Arbeit erschien im Morphologischen Jahrbuch 1952 unter dem Titel "Zur Morphologie des Schädels bei der Akrocephalosyndaktylie."34 Gross stellt darin einen Fall vor, den er bereits am 23. 11. 1942 in der Wiener biologischen Gesellschaft vorgetragen hatte. Es handelt sich dabei um Günther Pernegger, geboren am 16. 11. 1941. Im Alter von 6 Wochen wurde er unter der Aufnahmezahl 267/41 in die "Kinderfachabteilung" eingewiesen, da er Mißbildungen an Kopf und Händen hatte. Nach sieben Wochen Anstaltsaufenthalt bei "sehr schlechter Nahrungsaufnahme" erkrankte er an einer Lungenentzündung, an der er nach sechs Tagen am 25. 1. 1942 starb. Gross zitiert aus der Krankengeschichte35:
"Günther ist unehelich geboren. Die Mutter ist Landarbeiterin und nach den vorliegenden Angaben charakterlich gröber abartig und verstandesmäßig minderbegabt. Mißbildungen irgendwelcher Form konnten bei ihr angeblich nicht bemerkt werden. Der Vater ist Maurer. Näheres über ihn ließ sich nicht in Erfahrung bringen. Eine Schwester der Mutter ist taubstumm. Von den aus der ersten Ehe des Vaters stammenden 7 Kindern befindet sich eines in einer Taubstummenanstalt, ein anderes "spricht schwer" und muß die Hilfsschule besuchen."
Es folgt eine detaillierte Schilderung der anatomischen Untersuchungen, die noch während des Krieges unter Mitarbeit von Doz. Dr. W. Wirtinger im Anatomischen Institut der Universität Wien durchgeführt wurden. Der Artikel ist mit elf Fotos illustriert.
Als dieser Artikel 1952 erschien, hatte Gross offiziell keine Anstellung auf dem Steinhof. Vermutlich war es Barbara Uiberrak, die ihm trotzdem den Zugang zu den Präparaten ermöglichte.
Die für NS-Täter gefährlichste Phase der unmittelbaren Nachkriegszeit, als die österreichischen Volksgerichte durchaus auch schwere Strafen verhängten, hatte Gross in sowjetischer Kriegsgefangenschaft überstanden, aus der er Ende 1947 zurückgekehrt war. Im April 1948 wurde er verhaftet und u.a. wegen seiner Beteiligung an den Euthanasiemorden (die als Totschlag gewertet wurden) angeklagt36. Das Gericht sah es in dem Urteil als erwiesen an, daß Gross zumindest in einem Fall persönlich einen Tötungsbefehl an die bereits verurteilte Pflegerin Anna Katschenka gegeben hatte, und verurteilte ihn wegen Beihilfe zum Totschlag zu zwei Jahren schweren Kerkers37. Die Strafe entsprach allerdings genau der bereits in Untersuchungshaft verbrachten Zeit, so daß Gross bereits am 1. April 1950 freiging. Das Urteil wurde zudem am 27. April 1951 vom Obersten Gerichtshof wegen "innerer Widersprüche der Urteilsbegründung" aufgehoben und an das Volksgericht zurückverwiesen, worauf die Staatsanwaltschaft den Strafantrag zurückzog und das Verfahren am 29. 5. 1951 eingestellt wurde. Ein späterer Antrag auf Haftentschädigung wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, daß die Verdachtsgründe nicht entkräftet werden konnten38.
Nachdem Gross seine Ausbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Neurologie an der Nervenheilanstalt Rosenhügel abgeschlossen hatte, erhielt er 1955 wieder eine Anstellung am "Steinhof".39
"Angeborene und frühzeitig erworbene hochgradige Schwachsinnszustände" blieben sein wissenschaftlicher Schwerpunkt40. Zu diesem Themenkomplex liegen mir insgesamt 34 Veröffentlichungen aus den Jahren 1954 bis 1978 vor41, an denen oft auch verschiedene andere AutorInnen beteiligt waren, und die sich grob in drei Gruppen einteilen lassen42.
Die erste Gruppe entspricht dem bereits zitierten Beispiel. Es handelt sich um Veröffentlichungen über einzelne Kinder, die dem Neuropathologen Gross besonders interessant erschienen, oder anhand derer sich spezielle Fragestellungen demonstrieren ließen. Die Kinder werden mit Auszügen aus den Krankengeschichten und oft mit Fotos präsentiert, den größten Raum nehmen ausführliche Sektionsprotokolle und die histologischen Befunde ein. Als Herkunft des "Materials" ist die Prosektur des "Steinhof" angegeben, Lebens- bzw. Todesdaten, die auf die NS-Zeit hinweisen könnten, werden in späteren Jahren im allgemeinen vermieden. Insgesamt lassen sich dieser Gruppe 13 Arbeiten aus den Jahren 1952 bis 1962 zuordnen43. Von 15 präsentierten Kindern finden sich 13 im Totenbuch der "Kinderfachabteilung". Die Autoren, die in diesen Arbeiten neben Gross aufscheinen, sind neben Barbara Uiberrak Otto Braun (Prosektor der Niederösterreichischen Landeskrankenanstalt Wien-Speising), Elfriede Kaltenbäck (eine Mitarbeiterin von Gross im Neurohistologischen Laboratorium und später im Ludwig Boltzmann-Institut) und Franz Seitelberger. Seitelberger, seit 1938 Angehöriger der SS-Einheit "Sturm 1/89", war seit 1959 Vorstand des Neurologischen Institutes der Universität Wien, deren Rektor er in den 70er Jahren wurde.
Die zweite Gruppe von zehn Veröffentlichungen aus den Jahren 1956 bis 1978 beschäftigt sich mit unspezifischen morphologischen Auffälligkeiten (z. B. erweiterter Augenabstand oder "Turmschädel") bzw. mit bestimmten Krankheitsbildern, die jeweils anhand mehrerer (bis zu 40) Fälle demonstriert werden44. Eine umfangreiche Dokumentation findet sich z.B. in dem 1959 erschienenen Artikel "Über die wichtigsten Fehlbildungen der telencephalen Hirnkammern", den Gross zusammen mit Barbara Uiberrak und Hans Hoff veröffentlichte. Von 29 genannten Personen stammen 26 vom Spiegelgrund. Bei den übrigen Arbeiten dieser Gruppe liegen die Verhältnisse ähnlich.
Mit einer Ausnahme sind alle erwähnten Artikel mit Abbildungen versehen. Fotografiert wurden die Kinder selbst, sowie anatomische und histologische Präparate ihrer Leichen.
Die letzte Gruppe schließlich umfaßt elf statistische Untersuchungen, die jeweils auf der Auswertung einer großen Zahl von Krankengeschichten und Gehirnpräparaten beruhen45. Sie ermöglichen es, die Geschichte der Sammlung in ihrer Gesamtheit nachzuzeichnen.
1957 übernahm Gross die Leitung der 2. Psychiatrischen Abteilung und des Neurohistologischen Laboratoriums des Steinhof46. In letzterem waren die aufbewahrten Gehirne bereits seit 1954 histologisch untersucht und mit neuen Protokollnummern versehen worden:
"Dank eines eigenen, größeren, anatomisch auswertbaren Materiales, das uns in erster Linie von der Prosektur der Heil- und Pflegeanstalt "Am Steinhof" zur Verfügung gestellt wurde (dem Vorstand, Frau Prim. Dr. B. Uiberrak, sei auch an dieser Stelle herzlichst dafür gedankt), besteht die Möglichkeit, verschiedene dieser Fragen auch von Standpunkt des Neuropathologen aus zu bearbeiten [...] Untersucht wurden bisher 546 Gehirne von Kranken, die mit der klinischen Diagnose eines angeborenen oder im Laufe der ersten drei Lebensjahre erworbenen, höhergradigen Schwachsinns (Idiotie) mit oder ohne neurologische Ausfallserscheinungen verstarben. Im Vergleich zu den von Benda, Malamud und Meyer bearbeiteten Hirnsammlungen ist unser Material das größte und zugleich auch so ziemlich auslesefreieste dieser Art."47
Im Jahr 1968 erhielt Heinrich Gross die Leitung des neu gegründeten "Ludwig Boltzmann-Instituts zur Erforschung der Mißbildungen des Nervensystems"48, das in den Räumlichkeiten des Neurohistologischen Laboratoriums im Pavillon B untergebracht wurde und mit diesem eine Einheit bildete49. Über die Tätigkeit des neuen Instituts ist aus dem Geschäftsbericht der Ludwig Boltzmann-Gesellschaft folgendes zu erfahren:
"Die Prosektur des Psychiatrischen Krankenhauses der Stadt Wien verfügt, soweit dies an Hand der Weltliteratur abgeschätzt werden kann, über das größte Material an Gehirnen mit angeborenen Entwicklungsstörungen und frühzeitig erworbenen Schäden. Die neuropathologische Aufarbeitung und Auswertung dieses einmaligen Materials ist erste Aufgabe des Instituts in den nächsten Jahren."50
Die wissenschaftliche Einmaligkeit dieser Sammlung liegt nicht nur in ihrer Größe begründet. Die Ermordung behinderter Kinder hatte darüber hinaus die Möglichkeit eröffnet, Mißbildungen zu untersuchen, die entweder erst in einem viel späteren Stadium, oder auch überhaupt nicht zum Tod der betreffenden Kinder geführt hätten. Es gibt also einen ziemlich direkten Zusammenhang zwischen den Morden und den Forschungen, die dadurch an den Opfern möglich wurden.
An diesem Arbeitsschwerpunkt des Boltzmann-Institutes sollte sich bis etwa 1974 nicht viel ändern, auch wenn die Sammlung in der Zwischenzeit natürlich laufend erweitert wurde. Die Tätigkeit konzentrierte sich inzwischen auf die statistische Erfassung nach anamnestischen und klinischen Daten51. Ein Teil dieser Arbeit wurde in der Prosektur unter der Leitung von Prim. DDr. Hackl geleistet52, teilweise wurden die Gehirne aber auch im Jahr 1973 in das im Vorjahr erweiterte Boltzmann-Institut verlagert53. Das Ergebnis des jahrzehntelangen Forscherdranges wird folgendermaßen beschrieben:
"In großen Holzkästen sind rund 2000 Karteimappen (die die wissenschaftliche Dokumentation je eines Falles beinhalten) untergebracht. Die photographische Dokumentation ist auf fast 5000 Diapositive angewachsen. In den eigens gefertigten Metallkästen sind derzeit rund 30.000 histologische Schnitte aufbewahrt."54
Wie sich bei einem Lokalaugenschein zeigte, bilden die Präparate der Euthanasieopfer noch heute einen geschlossenen Bestand von ca. 550 Schubladen (mit jeweils bis zu 90 Schnitten), die von ca. 510 verschiedenen Personen stammen. Die letzte nachweisbare wissenschaftliche Bearbeitung erfolgte für einen 1978 veröffentlichten Aufsatz, der auch vom Thema her einen speziellen, allerdings nicht auf den ersten Blick erkennbaren, Bezug zur Wiener Kinderfachabteilung aufwies: "Tuberöse Sklerose: Neuropathologischer Befund und klinisches Korrelat bei 21 Fällen" aus der Feder von H. Gross, E. Kaltenbäck und M. Godizinski. Die tuberöse Sklerose hatte nämlich schon den jahrelangen persönlichen Forschungsschwerpunkt von Dr. Ernst Illing gebildet. 1943 veröffentlichte er dazu einen Artikel unter dem Titel "Pathologisch-anatomisch kontrollierte Encephalographien bei tuberöser Sklerose."55 Es ging dabei um den Nachweis, daß diese Krankheit mit Hilfe der Encephalographie (einer extrem schmerzhaften und mitunter tödlichen diagnostischen Methode, bei der in das Ventrikelsystem des Gehirns Luft gepreßt wird, um es im Röntgenbild darstellen zu können56) mit hoher Sicherheit bereits am Lebenden zu diagnostizieren sei:
"Der Erfahrungsschatz des Untersuchers wird durch Vergleiche der Encephalogramme mit den Hirnschnitten der ad exitum gekommenen Fälle immer wieder vermehrt.(...)Die Wichtigkeit engster Zusammenarbeit des Klinikers, auch des Erbbiologen, auf der einen und des pathologischen Anatomen auf der anderen Seite läßt sich bei der tuberösen Sklerose in eindrucksvoller Weise unter Beweis stellen."57
Die geforderte enge Zusammenarbeit des Klinikers mit dem pathologischen Anatomen wurde in diesem Fall vor allem dadurch erreicht, daß beide in der Person Illings vereint waren, der die PatientInnen nach erfolgter klinischer Untersuchung zum Zwecke der pathologischen Verifizierung töten ließ. Der Erbbiologe Ernst Illing kümmerte sich anschließend um die Angehörigen seiner Opfer - Die tuberöse Sklerose galt nämlich als Erbkrankheit im Sinne des "Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" vom 14. 7. 1933, die Angehörigen hatten u. U. mit Zwangsmaßnahmen wie Sterilisierung zu rechnen. Ernst Illing spricht in seinem Artikel von 21 eigenen Fällen, die er in den Landesanstalten Brandenburg-Görden und Potsdam sowie in der Wiener Städtischen Nervenklinik für Kinder gesammelt habe, gibt aber keine Anhaltspunkte zu deren Identifizierung. Anders Gross und Kollegen 1978: 21 Fälle finden sich in einer Tabelle aufgelistet, 17 davon mit Protokollnummern aus den Jahren 1954 bis 1959. Von diesen 17 starben 14 mit Sicherheit, die übrigen drei mit großer Wahrscheinlichkeit am "Spiegelgrund". Im Text wird außerdem der außergewöhnliche Fall eines dreizehnjährigen Mädchens geschildert, das die bei der tuberösen Sklerose sonst üblichen Hautveränderungen nicht aufwies, und in dessen Familie die Sippenforscher zudem nichts Verdächtiges finden konnten. Auch dieser Fall ist mit ziemlicher Sicherheit mit einem bereits von Ernst Illing 1943 geschilderten identisch.
Die wissenschaftliche Bedeutung der Arbeiten von Heinrich Gross ist nicht Thema dieser Arbeit, aber eine Schlußfolgerung des erwähnten Beitrages erscheint ob ihres Zynismus doch bemerkenswert:
"Das Durchschnittsalter unserer Fälle beträgt 8,1 Jahre. Auffallend ist, daß die durch die Tuberöse Sklerose bedingten Organveränderungen eher ausnahmsweise (dreimal) als Todesursache in Betracht kommen. In 15 Fällen führten intermittierende Erkrankungen (Pneumonie, Tuberkulose), dreimal ein unbeherrschter Status epilepticus zum Tode."58
Das Ludwig Boltzmann-Institut von Heinrich Gross war allerdings nicht die einzige wissenschaftliche Institution, die indirekt von den Patientenmorden profitierte. Hier ist vor allem das Neurologische Institut der Universität Wien zu nennen, dessen Angehörige immer wieder mit Gross gemeinsam über die Spiegelgrund-Opfer publizierten. Wie erst vor kurzem bekannt wurde, gelangten entsprechende Präparate bereits während des Krieges in das Institut. In den fünfziger Jahren gab Gross Leichenteile von etwa 20 Spiegelgrund-Opfern an das Neurologische Institut weiter59. Mindestens zwei Publikationen beruhen auf diesen Fällen60, zum Beispiel eine Arbeit über "Spätinfantile amaurotische Idiotie" von Seitelberger, Vogel und Stepan "aus dem Neurologischen Institut der Universität Wien", die damals noch unter der Leitung von Hans Hoff stand. Es ging dabei um zwei Schwestern aus einer "arischen Sippe", von denen die eine, Anna F., 1942 am Spiegelgrund gestorben war, die andere 1950 in Gugging. Die entsprechenden Präparate wurden auch an das Max-Planck-Institut für Hirnforschung in Gießen weitergegeben, das inzwischen der bereits erwähnte Julius Hallervorden leitete, ehemaliger Oberarzt von Hans Heinze in Brandenburg-Görden. Es ist möglich, daß ihn Heinrich Gross dort bei seinem Euthanasie-Lehrgang kennenlernte, der Kontakt kann aber auch auf andere Weise zustandegekommen sein: jedenfalls verbrachte Franz Seitelberger vermutlich im Jahr 1951 einige Zeit bei Hallervorden in Gießen, wo 1954 zwei weitere Arbeiten über die gleichen Präparate verfaßt wurden.
Franz Seitelberger erhielt aber vermutlich auch direkt von Hans Heinze Präparate von mutmaßlichen Euthanasie-Opfern aus Berlin. Entsprechende Hinweise finden sich in einem Beitrag aus dem Jahr 1954 über drei Geschwister, die zwischen 1942 und 44 starben61.
Der Ehrenbeleidigungsprozeß, den Heinrich Gross 1981 gegen Dr. Werner Vogt von der "Arbeitsgemeinschaft Kritische Medizin" verlor, markierte einen ersten Einbruch in seiner Karriere62. In dem Urteil des Wiener Landesgerichts wurde seine Beteiligung an den Euthanasiemorden am Spiegelgrund eindeutig festgestellt63. Das Urteil blieb aber ohne strafrechtliche Konsequenzen, da sich die Staatsanwaltschaft zu keiner Anklageerhebung entschließen konnte. Gross wurde aber aus der SPÖ ausgeschlossen (der er 1953 beigetreten war), und das von ihm geleitete "LBI zur Erforschung der Mißbildungen des Nervensystems" wurde mit dem "LBI für klinische Neurobiologie" zusammengelegt, dessen Bezeichnung beibehalten wurde. 1989 mußte Gross unter dem Druck des Wissenschaftsministeriums die Leitung des Instituts, die er gemeinsam mit Prof. Kurt Jellinger innegehabt hatte, zurücklegen64. Die Justiz fand dennoch nichts dabei, seine Dienste als Gerichtsgutachter weiter in Anspruch zu nehmen.
Die Existenz von über 400 Gehirnpräparaten in einem Kellerraum der Prosektur, der 1988 in einen "Gedenkraum" umgewidmet wurde, ist schon seit längerem bekannt. Die daraus angefertigten histologischen Schnitte hingegen wurden mit der größten Diskretion behandelt. 1989 antwortete der Leiter des LBI für klinische Neurobiologie, Dr. Kurt Jellinger, auf eine entsprechende Anfrage von Dr. Wolfgang Neugebauer: "Sämtliches verfügbares Hirnmaterial wurde nach Mitteilung des Vorstandes des Path. anat. Instituts des PKH, Herrn Prim. DDr. Hackl, seinerzeit bestattet."65 Am 6. Juli 1998, das LBI war inzwischen in die Recherchen der Senatskommission der Universität Wien zur Untersuchung der wissenschaftlichen Forschung an Nazi-Opfern nach 1945 einbezogen worden, beantwortete Prof. Jellinger ein diesbezügliches Rundschreiben: "Nach mehrfacher exakter Durchsuchung der Unterlagen des ehem. L. Boltzmann-Inst. zur Erforschung zerebraler Mißbildungen - ehem. Leiter em. Prim. Dr. H. Gross - konnten histologische Präparate von insgesamt drei (Hervorhebung im Original) im Zeitraum 1944 und 1945 Verstorbenen ausfindig gemacht werden."66 In der Folge dürfte Prof. Jellinger allerdings zu der Überzeugung gelangt sein, daß sich die Existenz der Schnitte nicht länger verheimlichen ließ, und so berichtete er vier Tage später, er habe "nach einer intensiven Nachsuche zwischenzeitlich eine Reihe von Präparaten entdeckt."67 Bei einer Begehung des Institutes am 16. Juli 1998 wurde erwartungsgemäß eine große Zahl histologischer Schnitte, sowie ein Ordner mit 500 bis 600 Untersuchunsprotokollen gefunden, die sich alle auf Opfer der Kinderklinik "Am Spiegelgrund" bezogen68.
Die schriftlichen Unterlagen wurden der Direktion des Psychiatrischen Krankenhauses übergeben, die Schnittpräparate sollen aus den Sammlungen des LBI aussortiert und gemeinsam mit den übrigen mittlerweile bekannten sterblichen Überresten von NS-Opfern in einem Ehrengrab beigesetzt werden. Bei den anderen Präparaten handelt es sich außer der bekannten Sammlung von Feuchtpräparaten in erster Linie um Opfer der NS-Justiz, mit deren Leichen bekanntlich die anatomischen Institute beliefert wurden, und die sich bis vor kurzem in verschiedenen Instituten der Wiener Medizinischen Fakultät befanden. Was die Boltzmann-Gesellschaft angeht, so hat sie es bisher nicht für nötig befunden, in dieser Angelegenheit deutlich Stellung zu nehmen.
Die Bestattung wurde bisher durch den Mordprozeß gegen Heinrich Gross, in dem die Präparate als Beweismittel dienen sollten, verzögert. Nachdem dieser nun endgültig gescheitert zu sein scheint, dürfte der Weg dafür offen sein. Es bleibt zu hoffen, daß die Verantwortlichen daran nicht wieder einmal die Hoffnung auf einen Schlußstrich knüpfen werden. Wie schwer sich die Medizin mit ihrer Vergangenheit immer noch tut, kommt in der kürzlich erfolgten Umbenennung des Psychiatrischen Krankenhauses Baumgartner Höhe zum Ausdruck: Mit dem Architekten Otto Wagner als Namensgeber wird jeder Bezug auf die Geschichte der Wiener Psychiatrie, egal ob positiv oder negativ, tunlichst vermieden.