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zeitGeschichte 3/4 2001
"Es
ging mehr um den persönlichen Wert..."
Der
NS-Kunstraub im Kontext kultureller Auslöschungspolitik1
von Birgit Kirchmayr
Ausgehend von der aktuellen
Diskussion um NS-Raubkunst und deren Rückgabe beschäftigt sich vorliegender
Beitrag mit der Frage nach dem "immateriellen Wert" von Kunst. Es erhebt sich
im speziellen die Frage nach dem Wert der von den Nationalsozialisten geraubten
Kunstwerke, nach ihrem Wert für diejenigen, die beraubt wurden, und diejenigen,
die raubten. Welche Funktion erfüllte der Kunstraub in der nationalsozialistischen
"Kulturpolitik", welchen Raum nahm er im größeren Kontext der kulturellen
Auslöschungspolitik der Nationalsozialisten ein? Nicht zuletzt soll die Frage
gestellt werden, inwieweit sich die Kunstrestitutionspolitik der Zweiten Republik
diesen Fragen stellte und sie damit ihrer Verpflichtung zur Rückgabe der Raubkunst
nicht nur in materieller Hinsicht nachkam.
Die Mauerbach-Auktion oder: Der
Wert von Kunstwerken
In einer unter großem, auch internationalem
Medieninteresse stattfindenden Auktion wurden im Herbst 1996 in Österreich 1030
Kunstwerke und Kunstgegenstände versteigert, davon 586 Gemälde. Der Erlös dieser
Kunstwerke betrug ATS 155.166.810. Versteigert wurden bei dieser Auktion Kunstwerke,
die großteils aus dem nationalsozialistischen Kunstraub stammten, Anfang der 50er
Jahre an Österreich restituiert wurden und, von Österreich als "herrenloses"
Kunstgut eingestuft, jahrzehntelang in der Kartause Mauerbach gelagert wurden.2
1995 wurden die Mauerbach-Kunstwerke der Israelitischen Kultusgemeinde übergeben,
um sie einer Auktion zuzuführen, deren Erlös Opfern des Holocaust zugute kommen
sollte.3 Seit
der Auktion gibt es nun einen offiziell nennbaren "Wert" dieses bislang von
Vertretern der Republik immer wieder als wenig wertvoll eingestuften Kunstbestands,
nämlich knapp über 155 Millionen Schilling. Immer wieder betont wurde im Rahmen
der Mauerbach-Auktion, daß es sich hierbei um keine "gewöhnliche" Auktion handle,
daß die Kunstwerke nicht nur nach ihrem materiellen oder kunsthistorischen Wert,
sondern vielmehr aus ideellen Motiven gesteigert würden - sogenannte "emotion
bids".4
Speziell in diesem Zusammenhang erhebt sich die Frage nach dem "Wert" von Bildern,
der sich jenseits von Schätzwerten und Ausrufungspreisen definiert. Im Mauerbachkatalog
findet sich beispielsweise ein Bild, dessen Schätzpreis mit ATS 40.000 bis 55.000
angegeben war. Es wurde allerdings nicht versteigert: Es gehörte zu jenen acht
Bildern, deren frühere BesitzerInnen sich im Vorfeld der Versteigerung noch meldeten.
Es handelt sich um das Bild "Rettung auf hoher See" von Anton Melbye.5
"Wir saßen als Kinder oft vor diesem Bild und dachten uns, ob wir wohl auch einmal
das Meer sehen würden."6
So erinnert sich Greta Fattal, Tochter von Leo und Frieda Goldmann aus Wien, an
das Bild, das im Wohnzimmer ihrer Eltern hang. Während die Familie Goldmann ins
Exil nach Palästina flüchten konnte, geriet das Bild von Anton Melbye über verschlungene
Wege in den Bestand des "Linzer Führermuseums", Adolf Hitlers Museumsprojekt
für Linz.7 Mit
vielen hundert anderen unidentifizierten Kunstwerken lagerte es nach dem Krieg
jahrzehntelang in der Kartause Mauerbauch. 1996 entdeckte Greta Fattal das Bild
ihrer Familie im Mauerbach-Katalog und erhielt es daraufhin noch vor der Versteigerung
zurück. Mit dem Auktions-Ausrufungspreis ATS 40.000 bis 55.000 wird man das Bild
nicht als besonders wertvoll einstufen. Für Greta Fattal war es, als sie es 1996
zurückbekam, die einzige greifbare Erinnerung an ihre Eltern, ein Stück Kultur
aus ihrer verlorenen Wiener Kindheit, für sie war das Bild wertvoll.8
Unzählige Wiener Kunstsammlungen von Juden wurden beschlagnahmt, tausende Bilder
geraubt. Darunter waren Bilder, die vergleichbar waren mit dem von Melbye, darunter
waren Bilder, die wesentlich mehr wert waren als der Melbye, aber noch viel mehr
Bilder, die materiell betrachtet noch weniger wert waren.
Haben- oder Nehmen-Wollen? Zur Motivation
des Raubens.
Speziell bei diesen Bildern stellt sich
nun die Frage nach der Motivation des Raubens: Warum wird geraubt, was materiell
betrachtet nichts oder nur wenig wert ist? Geht es einfach nur um das "Haben-Wollen"
oder vielmehr um das "Nehmen-Wollen" und damit um das "Zerstören-Wollen" des
anderen? Inwieweit wurde das Wissen über den hohen emotionalen Wert von Kunstwerken,
die wesentlich zum Bewußtsein einer kulturellen Identität beitragen, von den Nationalsozialisten
neben der ganz gewöhnlichen Habgier bewußt eingesetzt? Ging es im NS-Kunstraub
also um materielle Bereicherung, ging es um Bereicherung im ideologischen Sinne
oder ging es schlicht um das Zerstören?
Es gibt auf diese Fragen keine eindimensionale Antwort, vielmehr eröffnet sich
in der näheren Betrachtung ein breites ideologisches Motivationsgeflecht: Die
ganz gewöhnliche Habgier kann nicht weggeleugnet werden, aber das "Haben-Wollen"
im materiellen Sinn kann die Dimension des NS-Kunstraubs nicht ausreichend erklären.
Eher schon dann, wenn wir feststellen, daß das "Haben-Wollen" im Kontext des
nationalsozialistischen Kunstraubs weit über gewöhnliche Habgier hinausging: Denn
parallel zur Zerstörung der Kultur des anderen ging es den Nationalsozialisten
um den Aufbau eines eigenen kulturzentrierten Images. Das Nebeneinander von Barbarei
und vermeintlicher oder tatsächlicher Kunstsinnigkeit ist eine der absonderlichsten
und auch vielfach diskutierten Facetten des Nationalsozialismus. Das kulturbetonte
Eigenbild war ein wesentliches Moment der nationalsozialistischen Identität und
somit von vorrangigem Interesse. Während von den Nationalsozialisten also konsequent
und systematisch das eigene Kulturimage aufgebaut wurde, wurde die kulturelle
Basis des "Feindes" ebenso konsequent zerstört - beides auch unter Zuhilfenahme
des Kunstraubs. Anders ausgedrückt: Die Konstruktion der eigenen nationalsozialistischen
kulturellen Identität benötigte gleichzeitig die Zerstörung der Kultur der als
"feindlich" Definierten. Der Kunstraub war ein Mittel zur Umsetzung dieser Strategie.
Im folgenden werden drei Punkte angeführt, die diese Überlegungen zu den Motiven
des Raubens meines Erachtens sehr klar untermauern und aufzeigen, daß der NS-Kunstraub
nicht nur materiell, sondern vielmehr ideologisch im Sinne des oben Genannten
motiviert war.
Als ersten Punkt: Es ist lohnend, einen Blick auf die Grundlagen der nationalsozialistischen
Kunst- und Kulturpolitik zu werfen. Die Zerstörungsidee "feindlicher" Kultur,
wie eben beispielsweise jüdischer oder polnischer Kultur, ist darin von Anfang
an zu finden.9
Die Konstruktion des Feindbildes zwischen der "reinen" und "einzig wahren"
deutschen Kultur und der "entarteten" jüdischen ist hinlänglich bekannt. Interessant
wird es dort, wo diese Argumentationsschienen brüchig werden: Beispielsweise wenn
Adolf Hitler feststellt, daß "die Juden" in ihren Sammlungen oftmals weniger
"entartete" Kunst besaßen als solche, die auch ihm gefiele.10
Diese Feststellung mußte wohl vor allem der Rechtfertigung dafür dienen, daß man
ausgerechnet Kunstsammlungen von Juden und Jüdinnen raubt und sich selbst mit
ebendieser Kunst schmückt, was in sich betrachtet ja paradox wäre. Damit die Argumentation
in diesem Punkt nicht völlig ins Wanken geriet und die Unhaltbarkeit und Infamie
der NS-Kunsttheorie nicht allzu augenscheinlich wurde, wurde das Stereotyp des
geldgierigen Juden bemüht, der Kunst nur aus Berechnung sammle. Vor diesem Hintergrund
ist die Motivation des Raubens von Kunst mehr als nur ein An-sich-Nehmen von etwas
Wertvollem, es ist vor allem das Zerstören der materiellen und kulturellen Basis
des anderen.
Ein zweiter Punkt: Als Beleg für die nicht nur materiell motivierte Funktion des
Kunstraubs kann auch die Dimension des Unternehmens und die vielfache Nichtbeachtung
des Wertes des Geraubten angeführt werden. Denn neben der gezielten Suche nach
besonders wertvollen Gegenständen, die für hochrangige Prestigeprojekte wie "Führermuseum
Linz" abgestellt wurden, wurde in oft planlosen und vordergründig sinnlosen Plünderungsaktionen
auch der "wertlose" Rest geraubt. Darunter waren durchaus auch Kunstwerke, die
dem nationalsozialistischen Kunstgeschmack nicht entsprachen, auch "entartete
Kunst". Freilich kann argumentiert werden, gerade dieses Vorgehen beweise eine
materielle Dimension, konnte diese Kunst doch im Ausland verkauft werden, um Gefälliges
dafür kaufen oder eintauschen zu können. Doch selbst unter Berücksichtigung dieses
Faktums ist meines Erachtens auch in diesem Fall das materielle Moment hinter
das ideologische (im Sinne von "kunstbereinigende") zu reihen.
Dritter Punkt: Ein weiterer Beleg - bereits für den offensichtlichen "Erfolg"
der kulturellen Vernichtungsstrategie, die mit dem Kunstraub einhergehen sollte
- eröffnet sich postfaktum in der Stellungnahme der Opfer: Abseits der eingebrachten
materiellen Restitutionsforderungen wird von den Opfern immer wieder die Trauer
über den emotionalen, kulturellen Verlust thematisiert, der mit dem Raub von Bildern
einherging. Es zeigt sich die Besonderheit von Bildern als ganz speziellen Erinnerungsstücken,
der Wert der Bilder wird dabei oft rein emotional beurteilt. Dies zeigt sich in
den eingangs erwähnten "emotion bids" der Mauerbachauktion genauso wie in vielen
Gesprächen, Interviews und Stellungnahmen von ZeitzeugInnen.
Da gegenüber einer solchen Argumentation der Vorwurf der Eindimensionalität oder
gar "Sentimentalität" erhoben werden könnte, soll klar betont werden: Natürlich
geht es beim Raub und bei der Rückgabe von Kunstwerken um teils immense materielle
Werte, und dies soll hier auch augenscheinlich werden. Es darf aber in dieser
Diskussion nicht untergehen, welch ideologisches Konzept in der Raubkunstfrage
mitspielte und welche menschlichen und emotionalen Verluste von den Opfern erlebt
wurden. Verluste und Trauer, die sich aufgrund der fatalen Nichtbeachtung genau
dieses emotionalen Moments in der Rückgabeaktivität der Zweiten Republik beinahe
bis heute fortgesetzt haben.
"Es ging mehr um den persönlichen
Wert" oder: Der Wert von geraubter Kunst in der Rückgabepolitik der Zweiten
Republik
"Der Richter hat das Ganze so behandelt,
wie wenn mir das Bild gestohlen worden wäre - es ist ja beschlagnahmt worden
von der Gestapo - man kann das ja nicht als einen normalen juridischen Fall bezeichnen."11
So erinnert sich Walther Maass an den Prozeß um die Restitution eines Bildes von
Claes Molenaer. Das Bild gehörte seinen Eltern und wurde 1938 zusammen mit dem
anderen Besitz beschlagnahmt. Es kam über nicht restlos geklärte Besitzverhältnisse
zur Bergung in die Stollen von Altaussee und lagerte später als unidentifiziertes
Kunstgut in der Kartause Mauerbach. Als es 1969 erstmals im Amtsblatt der Wiener
Zeitung gemeinsam mit den anderen Mauerbach-Kunstwerken veröffentlicht wurde12,
entdeckte es Walther Maass auf dieser Liste und stellte einen Rückstellungsantrag.
Obwohl er Zeugen bringen und das Bild sogar nachzeichnen konnte, wozu ihn der
Richter aufgefordert hatte, zog sich die Sache über zehn Jahre hin und endete
in einem außergerichtlichen Vergleich, in dem Walther Maass die Eigentumsrechte
der Republik Österreich am Bild seiner Eltern anerkennen mußte, um es dafür unter
verschiedensten Auflagen als Leihgabe auf Lebenszeit zurückzuerhalten.13
Diese Geschichte mag exemplarisch einige Facetten des Verhaltens der Zweiten Republik
im Umgang mit der Rückgabe der Raubkunst aufzeigen: Zum einen das gelungene "In-die-Länge-Ziehen"
solcher Angelegenheiten, zum anderen die Nichtbereitschaft, die Besonderheit dieser
Fälle anzuerkennen. Das Beharren auf Vorlage von Beweisen und auch die oftmalige
Verweigerung der Ausfuhrbewilligung (wie es auch in oben skizziertem Fall geschehen
ist: Herr Maass lebte halb in Wien und halb in New York und bekam die Auflage,
das Bild nicht außer Landes bringen zu dürfen) sind weitere Indizien für die Ignoranz
gegenüber dem Geschehenen und für die Ignoranz gegenüber einer wie auch immer
möglichen "Wiedergutmachung". Die mittlerweile bekannt gewordenen "Deals"
- Ausfuhrbewilligung für einen Teil der Kunstwerke gegen "Schenkung" eines
anderen Teils an österreichische Museen - sind hier nur die Spitze des Eisberges.14
Alle diese Vorgänge wurden in den letzten Jahren medial intensiv aufgerollt, im
Zusammenhang mit den Beschlagnahmungen der Schiele-Bilder der Sammlung Leopold
in New York im Jänner 1997.15
Die Folgen waren eine Neuaufnahme der politischen und legistischen Diskussion
zur Thematik sowie eine Intensivierung der wissenschaftlichen Forschung bzw. der
konkreten Provenienzforschung in den einzelnen Museen.16
Es wäre wünschenswert, daß in dieser neuen Phase rund um die Rückgabe von Raubkunst
das oben skizzierte emotionale Moment, das mit geraubter Kunst einhergeht, eine
größere Rolle eingeräumt bekommt, als dies bislang der Fall war.
- 1Dieser
Beitrag ist eine Preprintversion des Beitrages, der am 5. Österreichischen
Zeitgeschichtetag in Klagenfurt am 6. Oktober 2001 gehalten wurde und im entsprechenden
Tagungsband erscheinen wird.
- 2Vgl.
Ausstellungskatalog Mauerbach. Versteigerung der von den Nationalsozialisten
konfiszierten Kunstwerke zugunsten der Opfer des Holocaust, Wien 29. und 30.
Oktober 1996. Weiterführend zur Geschichte der "Mauerbachbilder" bzw. zum
Themenkomplex Rückgabe von NS-Raubkunst in Österreich u.a.: Andrew Decker,
A Legacy of Shame. Nazi Art Loot in Austria, in: ARTnews, Dezember 1984, 55-76;
Theodor Brückler (Hrsg.), Kunstraub, Kunstbergung und Restitution in Österreich
1938 bis heute, Wien-Köln-Weimar 1999; Birgit Kirchmayr, Sonderauftrag Linz.
Zur Fiktion eines Museums, in: Fritz Mayrhofer/Walter Schuster (Hrsg.), Nationalsozialismus
in Linz, 2 Bde, Linz 2001, 557-596.
- 3BGBl.
515/1995, Bundesgesetz, mit dem das 2. Kunst- und Kulturgutbereinigungsgesetz
geändert wird.
- 4Vgl.
u.a. profil, 4.11.1996, 104-108.
- 5Mauerbachkatalog,
149, Nr. 298: Anton Melbye, Rettung auf hoher See.
- 6Interview
mit Greta Fattal am 21.3.1998 in Tel Aviv. InterviewerInnen: Birgit Kirchmayr/Andreas
Gruber.
- 7Vgl.
Kirchmayr, Sonderauftrag Linz.
- 8Vgl.
zur Geschichte dieses Bildes und seiner Besitzerin auch Birgit Kirchmayr,
Das Bild hatte den Geruch von Toten, in: Juden in Österreich. Gestern, heute,
hg. vom Institut für Geschichte der Juden in Österreich, St. Pölten, Ausgabe
2002, derzeit in Druck.
- 9Vgl.
zu dieser Thematik u.a.: Jonathan Petropoulos, Kunstraub und Sammelwahn. Kunst
und Politik im Dritten Reich, Berlin 1999; Hildegard Brenner, Die Kunstpolitik
des Nationalsozialismus, Reinbek bei Hamburg 1963.
- 10Henry
Picker, Hitlers Tischgespräche im Führerhauptquartier 1941-1942, Stuttgart
1963, 212 f (Eintrag vom 27.3.1942).
- 11Interview
mit Walther Maass am 10.6.1997 in Wien. Interviewerin: Birgit Kirchmayr. Aus
dem Interview mit Walther Maass stammt auch der Titel dieses Beitrags "Es
ging mehr um den persönlichen Wert". Es war Walter Maass wichtig, darauf
hinzuweisen, daß es ihm bei der Rückgabeforderung nach dem Bild seiner Eltern
weniger um den materiellen als vielmehr um den Erinnerungswert ging, den dieses
Bild für ihn darstellte.
- 12Liste
mit einer Beschreibung des im Gewahrsam des Bundesdenkmalamtes befindlichen
und in der Anlage zum Bundesgesetz vom 27. Juni 1969 (BGBl. Nr. 294 vom 14.
August 1969) zahlenmäßig angeführten Kunst- und Kulturgutes, gemäß §1 Abs.
2 dieses Bundesgesetzes, in: Amtsblatt zur Wiener Zeitung, 1. September 1969.
- 13Archiv
des Bundesdenkmalamts (BDA), Restitutionsakten, Karton 41, Mappe Maass.
- 14Als
nur ein Beispiel sei dafür die "Causa Rothschild" angeführt. Brückler, Kunstraub,
206.
- 15Im
Jänner 1997 wurden zwei Bilder Egon Schieles aus der Wiener Sammlung Leopold
in New York beschlagnahmt, nachdem zwei Familien darauf Anspruch erhoben hatten.
Die Bilder seien den rechtmäßigen Besitzern während des Nationalsozialismus
geraubt und später nicht restituiert worden. Der Rechtsstreit dauert bis dato
an. Unabhängig vom Ergebnis regte der Fall in Österreich die politische Diskussion
zum Thema NS-Raubkunst bzw. Umgang mit Raubgut in der Zweiten Republik an.
Die Diskussion wurde in den österreichischen und auch ausländischen Medien
intensiv aufgenommen. Am ausführlichsten berichtete der "Standard" mit einer
eigenen Serie: "Das veruntreute Erbe. Kunstraub" von Hubertus Czernin unter
Mitarbeit von Gabriele Anderl, Der Standard, 21.2.1998 ff.
- 16BGBl.
181/1998. Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den österreichischen
Museen und Sammlungen.